Allgemeine Geschäftsbedingungen Personallotse

1. Allgemeines

 

Martin Züchner erbringt die Beratungsdienstleistung "Personallotse" gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Martin Züchner nur verbindlich, wenn diese von ihm schriftlich bestätigt werden.

 

Der eigentliche Beratungsvertrag kommt erst zustande, wenn Sie sich entweder durch Bezahlung des Pauschalhonorars für die gewählte Dienstleistung oder schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) mit dem Ihnen zugesandten Honorarvorschlag von Martin Züchner einverstanden erklären. Erst damit entstehen Ihnen Kosten.  Lehnen Sie mein Preisangebot ab, kommt kein Beratungsvertrag zustande, in einem solchen Fall entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.

 

Die von Martin Züchner abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Martin Züchner nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Seine Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

 

Hinweise zum Leistungsumfang sind auf der Webseite www.mehrwert-zukunft.de veröffentlicht.

 

Martin Züchner ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihm auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

 

Martin Züchner erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von mir auf Plausibilität überprüft.  Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

2. Anfrage

 

Mit Ihrer Anfrage fordern Sie Martin Züchner zur Abgabe eines Angebotes mit Honorarvereinbarung auf. 

 

Sollte sich Ihre Anfrage nicht für eine Beratung im Rahmen der vorgesehenen Dienstleistungsoptionen eignen, wird Ihnen dies umgehend mitgeteilt und ein anderes Angebot unterbreitet. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel umgehend eine Bestätigungsmail.

3. Laufzeit

 

Die Beratung für die Dienstleistung "Personallotse" ist auf eine dauerhafte Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und -leistung ausgerichtet. Daher hat jede Beauftragung eine Mindestdauer von 6 Monaten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Telefonische Beratung wird nur nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen Berater und Auftraggeber  gewährt. Ein Anspruch auf Beratung zu anderen Zeiten besteht nicht. 

4. Honorare, Zahlungsmodalitäten

 

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro als Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind. Für die Beratungsleistungen werden die auf dieser Webseite veröffentlichten und in der Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Reise- und Übernachtungskosten werden dem Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.

 

Die Rechnungen von Martin Züchner werden ohne Abzüge mit Zugang beim Auftraggeber fällig. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Beratungshonorars.

 

Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von Martin Züchner angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von Martin Züchner angegebene Konto zu überweisen.

 

Der Auftraggeber darf nur mit von Martin Züchner anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

5. Absage eines Termins

 

Vereinbarte Termine für Vor-Ort-Begleitung, Workshop, Seminare etc. sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort der Beratung werden von den Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

 

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Sollte der Termin danach nicht aus Gründen zustande kommen, die allein der Auftraggeber zu verantworten hat (Nichterscheinen, mehrfache Absage, o.Ä.), so gilt die Leistung als erbracht und das Honorar wird unbeschadet anderer Dienstleistungen vollständig in Rechnung gestellt.

 

Sollte während eines gesamten Kalendermonats keine Dienstleitung aus Gründen erbracht werden können, die allein der Auftraggeber zu verantworten hat, so verlängert sich die Laufzeit der beauftragen Dienstleistungsoption um den entsprechenden Monat. Eine Verschiebung ist bis zu dreimal zulässig. Erst dann wird ein Ausfallhonorar von 50% der Honorarsumme über die ausgefallenen Monate fällig.

6. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

 

Martin Züchner ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.

 

In diesem Fall wird der Berater den Auftraggeber schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Auftraggeber unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

7. Kündigung

 

Der Beratungsvertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, ansonsten mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf des Laufzeitendes gekündigt werden. Sofern zu Vertragsbeginn ein Probemonat ohne Vergütung vereinbart wurde, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des ersten Laufzeitmonats, d.h. 30 Tage nach Vertragsbeginn. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Bei Kündigung ist Martin Züchner berechtigt, dem Auftraggeber die - für vereinbarte aber noch nicht erbrachte Dienstleistungen - entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

8. Copyright

 

Alle an den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum internen Gebrauch in der Organisation des Auftraggebers bestimmt. Das Urheberrecht an den erarbeiteten Konzepten und Unterlagen gehört allein Martin Züchner. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Martin Züchner ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten, insbesondere Externen, zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

9. Versicherungsschutz

 

Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der beauftragten Dienstleistung und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

 

Veranstalter von Gruppenterminen, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Martin Züchner.

10. Haftung

 

Die Informationen und Ratschläge im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung sowie in allen Dokumentationen sind durch den Berater sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Martin Züchner handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

11. Vertraulichkeit

 

Martin Züchner verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter/innen auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

 

Darüber hinaus verpflichtet sich Martin Züchner, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

12. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

 

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten (vorbereitenden) Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Martin Züchner möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Beratung trotz aller Ratschläge aus Expertensicht ein aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Martin Züchner steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiter und Lotse bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet. Er sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und der Situation der Organisation auseinanderzusetzen.

13. Sektenerklärung

 

Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.

14.Schlussbestimmung

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

München, 01.06.2017